Sinn und Zweck

  • An unserer Schule arbeiten, lernen und spielen viele Menschen. Aus diesem Grund kann nicht jede/ jeder tun und lassen, was sie/ er gerade möchte, ohne auf andere Rücksicht zu nehmen. In dieser Schulordnung sollen allgemein gültige Abmachungen festgehalten werden, die uns das Zusammenleben erleichtern.

 Allgemein

  • Ältere und jüngere Schüler/ innen nehmen Rücksicht aufeinander. Die Älteren sind Vorbild für die Jüngeren.
  • Schüler/ innen, Lehrpersonen wie auch der Hauswart sorgen auf dem Schulareal für Ordnung. Abfälle gehören in die entsprechenden Abfalleimer.
  • Schüler/ innen dürfen die Schulgebäude erst fünf Minuten vor Unterrichtsbeginn betreten.
  • In der Garderobe werden die Kleider aufgehängt. Die Sachen anderer Schülerinnen und Schüler werden in Ruhe gelassen.
  • Zu allen Einrichtungen in den Schulgebäuden ist Sorge zu tragen.
  • Schäden an Schulmobiliar, Gebäude oder Umgebung werden sofort der Klassenlehrperson gemeldet.
  • Absichtlich beschädigtes Material wird durch die Schülerin, den Schüler oder deren Erziehungsberechtigten ersetzt.
  • Während den Unterrichtszeiten ist es in den Gängen ruhig, um andere Klassen nicht zu stören.
  • Ballspielen sowie Fahren von Inlines, Trottinetts, Schuhen mit Rollen, etc. in Treppenhäusern und Gängen der Schulgebäude ist verboten.
  • Das Verlassen des Schulareals während der Schulzeit ist nur mit der Bewilligung einer Lehrperson erlaubt.
  • Natels/iPods etc. werden auf dem gesamten Schulareal unsichtbar und ausgeschaltet im Schulsack getragen. Gesehene oder gehörte Geräte werden von Lehrpersonen eingesammelt. Die Erziehungsberechtigten können diese bei der Schulleitung wieder abholen. Ausnahmen sind Schulanlässe ausserhalb der Unterrichtszeiten.

Schulweg

  • Der Schulweg liegt in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten. Wir empfehlen grundsätzlich, dass die Schüler/innen zu Fuss zur Schule kommen.

Schulzimmer

  • In den Schulzimmern tragen die Kinder grundsätzlich Hausschuhe.
  • Während der grossen Pause verlassen alle Kinder den Kindergarten und das Schulgebäude. Bibliotheksbenützer dürfen sich an den Bibliothekstagen im Schulgebäude aufhalten.
  • Ausserhalb der Schulstunden dürfen die Schulzimmer nur mit Erlaubnis der Klassenlehrperson betreten werden.

Pausenplatz

  • Das Areal des Pausenplatzes umfasst die Umgebung beider Schulhäuser mit der Pausenhalle, dem grossen Pausenplatz, dem Kindergarten und dem Areal rund um den Kindergarten.
  • Das Areal der Lehrerparkplätze und die Parkplätze der Gemeindeverwaltung gehören nicht zum Pausenplatz.
  • Der Spielplatz des Kindergartens darf erst nach den Unterrichtszeiten um 15.30 Uhr benützt werden.
  • Während der 10Uhr – Pause steht der Kindergartenspielplatz auch den Schulkindern der
  • 1.-4. Klasse offen. Im ersten Semester des Schuljahres können von den Lehrpersonen abweichende Bestimmungen erlassen werden.
  • Das Benutzen von Fahrgeräten ist auf dem oberen Pausenareal nicht gestattet.
  • Das Werfen von Schneebällen ist nur auf dem grossen Pausenareal erlaubt.
  • Das Verlassen des Pausenplatzes ist während der Pausen nur mit Erlaubnis der Pausenaufsicht gestattet.
  • Die Schulleitung regelt die Pausenaufsicht und die Pausenordnung.
  • Eine Pausenaufsicht besteht am Morgen aus zwei Lehrpersonen und am Nachmittag aus einer Lehrperson. Sie beaufsichtigen die Pause gemäss Pausenordnung.

Turnhalle/Geräteraum

  • Die Turnhalle darf nur in Begleitung einer Lehrperson betreten werden.
  • Geräte dürfen nur in Anwesenheit einer Lehrperson benützt werden.
  • Die Turnhalle darf nur mit Hallenschuhen mit heller Sohle betreten werden.

Besonderes

  • Für die Einhaltung der Schulordnung und die Massnahmen bei Verstössen sind gemäss Disziplinarordnung aus dem Schulprogramm der Hauswart und die Lehrpersonen zuständig.
  • Für Ausnahmeregelungen ist die Klassenlehrperson oder die Schulleitung zuständig.