Reglement

1a) Der Schulrat des Kindergartens und der Primarschule Waldenburg erlaubt den Schülerinnen und den Schülern pro Schuljahr zwei Tage oder vier Halbtage für persönliche Bedürfnisse frei zu halten, sofern keine Einschränkungen gemäss Ziffer 6 vorliegen.

1b) Diese Regelung gilt nicht für Abwesenheit infolge von Krankheit, Unfall, Todesfall in der Familie, Arzt- oder Zahnarzttermine des Kindes, sofern deren Besuch nicht ausserhalb der Schulzeit möglich ist.

2) Der verpasste Schulstoff muss in Absprache mit den Lehrpersonen umgehend aufgearbeitet werden. Die Verantwortung dafür liegt bei den Eltern (Unterlagen beschaffen, Hefte nachführen, Fragen stellen, etc.).

3) Die nicht bezogenen Jokertage verfallen am Ende des Schuljahres (keine Kumulation über das Semester hinaus möglich).

4) Die Eltern melden der Lehrperson die beabsichtigte Absenz, spätestens eine Woche vorher, schriftlich. Die Klassenlehrkraft ist für die Einhaltung des Reglements verantwortlich und bewilligt die Jokertage. Gegen den Entscheid der Klassenlehrkraft kann keine Einsprache erhoben werden.

5) Sind andere Lehrpersonen von der Absenz betroffen, ist die Klassenlehrkraft für deren Information zuständig. Sie führt über die bezogenen Jokertage Buch und leitet die Information am Ende des Schuljahres an die Schulleitung weiter.

6) Der Jokertag kann nicht bezogen werden

6a) wenn die Klassenlehrperson wegen nicht Erfüllens des Punktes 2 nicht zustimmen kann.

6b) wenn für den vorgesehenen Termin ein Test/eine Prüfung bereits angesagt wurde.

6c) an besonderen Anlässen der Schule (Schulreise, Lager, Projektwoche etc.).

Antragsformular

1) Das Reglement über die Jokertage und der Antrag dafür, kann unter folgendem Link geöffnet und ausgedruckt werden: /downloads/jokertag